Die Amateurfunkprüfung

Hier findet ihr die wichtigsten Informationen über die Amateurfunkprüfung. Bitte beachtet, dass alleine die offiziellen Angaben des BAKOM verbindlich sind. Bei Fragen zögert nicht uns zu kontaktieren.

Was kann man mit der Prüfung machen?

Die Teilnahme am Amateurfunk ist reglementiert, es kann also nicht jeder nach Lust und Laune senden. Vorher muss man eine Prüfung bestanden haben, welche in der Schweiz vom BAKOM organisiert wird. Mit der Prüfung kann auch ein eigenes Rufzeichen beantragt werden.
Kurz gesagt: Ohne Prüfung kein Druck auf die Sendetaste :)

Prüfung, Rufzeichen, was genau braucht man jetzt wofür?

Wer funkt, braucht ein weltweit eindeutiges Rufzeichen. Nach der bestandenden Prüfung kann man ein solches beim BAKOM beantragen.
Es geht jedoch auch ohne ein persönliches Rufzeichen: Ist man Mitglied in einem Verein (wie der Funkbude), darf man dort mit dem Vereinsrufzeichen funken, auch wenn man kein eigenes Rufzeichen besitzt. Das erleichtert den Einstieg enorm, da man noch kein Geld investieren muss.
Die Prüfung ist also die Grundvoraussetzung, um senden zu dürfen. Sie ist lebenslang gültig.
NB: In manchen Ländern (USA) wird dies anders gehandhabt. Dort bekommt man ein Rufzeichen zur bestandenen Prüfung „dazu“.

Geld? Was kostet das denn?

Die Prüfung kostet einmalig 125 CHF. Die Zuteilung eines persönliches Rufzeichens kostet einmalig 110 CHF und danach 50.- jährlich. Ein eigenes Rufzeichen ist aber nicht zwingend direkt notwendig wenn man Mitglied in einem Verein ist (s. oben).

Welche Unterschiede gibt es bei den beiden Prüfungskategorien?

Mit dem Einsteigerausweis kann man ein Rufzeichen mit HB3-Prefix beantragen. Der Fähigkeitenausweis (CEPT) berechtigt zum Bezug eines Rufzeichens mit HB9-Prefix. Im Unterschied zu einem HB3-Rufzeichen erlaubt das HB9er das Senden auf allen Amateurfunkbändern, bis zu 1000W Leistung und den Selbstbau von Funkgeräten. Dafür ist der technische Teil bei der Prüfung umfangreicher.
Inhaber des Einsteigerausweises können eine Ergänzungsprüfung ablegen, um den Fähigkeitenausweis zu erhalten. Dieser besteht aus dem technischen Teil der regulären Prüfung.

Wie ist die Prüfung aufgebaut?

Die Prüfung ist Multiple Choice und besteht aus zwei separaten Teilen: Den Vorschriften (20 Minuten) und der Technik (75 Minuten). Beide Teile müssen bestanden sein, um den Ausweis zu erhalten. Ausführliche Fragenkataloge gibt es beim BAKOM: https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/frequenzen-antennen/funkerpruef....
Wer einen Teil nicht besteht, kann ihn innerhalb eines Jahres wiederholen.

In welchen Sprachen kann man die Prüfung schreiben?

Die Prüfung kann auf Deutsch, Französisch oder Italienisch geschrieben werden.

Wird die Prüfung im Ausland anerkannt?

Ja, besonders im europäischen Ausland ist das kein Problem. Wer mit seinem persönlichen Rufzeichen in den Ferien im Ausland funken möchte, kann dies oft ganz ohne bürokratischen Aufwand oder separaten Genehmigungen tun. Zieht man um, berechtigt die Schweizer Prüfung oft zum direkten Bezug eines Rufzeichens der entsprechenden Kategorie. Näheres dazu findet man unter anderem in den Vorschriften zum Amateurfunk unter https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/frequenzen-antennen/funkerpruef....

Wo kann man die Prüfung machen?

Am besten jeweils im Januar an der ETH, in Anschluss an unseren jährlich stattfindenden Kurs. Weiterhin organisiert das BAKOM das ganze Jahr über Prüfungstermine in Biel. Daten und Anmeldung unter https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/frequenzen-antennen/funkerpruef....